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NEWS Beitrag

Der Sport darf aufatmen


Der Sport darf aufatmen: Die neuesten Beschlüsse des Bundesrats heben die aktuellen Corona-Massnahmen grösstenteils auf.


An der Sitzung vom 16. Februar hat der Bundesrat beschlossen, einen grossen Teil der geltenden Schutzmassnahmen per 17. Februar aufzuheben. Grund dafür ist die Entspannung der epidemiologischen Lage in der Schweiz.

Davon betroffen ist auch der Sport: Die für den Sport geltenden Massnahmen werden aufgehoben.

Damit entfällt die Zertifikats- sowie die Maskenpflicht für die Ausübung von Sport in Innenräumen.

Sport kann damit in Aussen- und Innenbereichen wieder ohne jegliche Einschränkungen durchgeführt werden.

Weiterhin zu beachten ist, dass die Kantone strengere Massnahmen erlassen dürfen.

Die kantonalen Regeln haben stets Vorrang vor den nationalen Richtlinien. Organisator:innen von Trainings oder Wettkämpfen in Innenräumen wird deshalb empfohlen, zur Sicherheit auch die kantonalen Vorgaben zu kontrollieren.


Was gilt im Kontext der Sportaktivitäten?

  • Keine Einschränkungen mehr für Personen, die sportliche Aktivitäten in geschlossenen Räumen ausüben.

  • Keine Notwendigkeit, die Kontaktdaten der anwesenden Personen festzuhalten

  • Die Organisator:innen von Trainings und Wettkämpfen sowie den Inhaber:innen von Räumlichkeiten sind frei, strengere Schutzmassnahmen zu festzulegen. Sie dürfen nach wie vor eine Masken- oder Zertifikatspflicht erlassen.

Quelle: sjv.ch




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